Grundstücksankauf
Sie haben ein Grundstück? Sprechen Sie uns an. Wir kaufen Baugrundstücke in Hessen und Unterfranken und prüfen Ihr Angebot zügig und diskret.
- Prüfung von Lage und Baurecht
- Ehrliche Einschätzung
- Persönlicher Ansprechpartner
Leistungen
Aus einer Hand
Wir bauen neue Eigentumswohnungen in Hessen und Unterfranken und kaufen dafür Grundstücke an.
Bauträger gemäß § 34c GewO
Worum es geht
Als Bauträger mit Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) bauen wir neue Eigentumswohnungen – für Eigennutzer, Familien und Kapitalanleger.
Sie kaufen über einen notariellen Kaufvertrag, für den die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gilt: Gezahlt wird in Raten nach Baufortschritt. Wir bauen mit festen Handwerksbetrieben, nach neuestem Standard – und Sie sind von der Planung bis zur Schlüsselübergabe eingebunden.
Leistungsspektrum
Aus einer Hand
Sie haben ein Grundstück? Sprechen Sie uns an. Wir kaufen Baugrundstücke in Hessen und Unterfranken und prüfen Ihr Angebot zügig und diskret.
Wir planen die Wohnungen nach neuestem Standard und begleiten das Verfahren bis zur Baugenehmigung.
Wir koordinieren Termine, Kosten und Qualität über alle Phasen hinweg. Dabei achten wir auf klare Zuständigkeiten und eine transparente Kommunikation.
Wir bereiten das Grundstück auf die Bebauung vor, von der Erschließung über den Rückbau bis zum Erdaushub.
Wir bauen mit festen Handwerksbetrieben, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Termine und Qualität behalten wir laufend im Blick.
Wir verkaufen unsere Eigentumswohnungen an Eigennutzer, Familien und Kapitalanleger und begleiten Sie persönlich bis zur Schlüsselübergabe. Sie kaufen direkt bei uns, ohne Makler.
Ablauf
In fünf Schritten
Wir besprechen Ihre Wünsche, Ihr Budget und Ihren Zeitrahmen.
Sie erhalten Exposé, Grundrisse und die Baubeschreibung.
Kaufvertrag und Teilungserklärung nach MaBV.
Sie wählen Fliesen, Böden und Sanitärobjekte aus.
Gemeinsame Abnahme und Schlüsselübergabe – Sie waren von A bis Z dabei.
Häufige Fragen
Kurz erklärt
Bauträger brauchen eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Damit ist sichergestellt, dass das Unternehmen zuverlässig ist und in geordneten Vermögensverhältnissen steht.
Nach der MaBV zahlen Sie in Raten, die an den tatsächlichen Baufortschritt gebunden sind, zum Beispiel nach Beginn der Erdarbeiten, nach Fertigstellung des Rohbaus und so weiter.
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach BGB: fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Die Details regelt Ihr Kaufvertrag.
Kontakt
Unverbindlich, persönlich und mit ehrlicher Einschätzung.
Kostenfrei und unverbindlich.